Am Unfallort
Schadenzentrum Nord
Ihre Rechtsansprüche:
Bei nicht selbst verschuldeten Unfall haben Sie eine freie Wahl des Sachverständigen. Nutzen Sie diese Wahlfreiheit bevor die gegnerische Versicherung einen “eigenen Gutachter” beauftragt, denn häufig werden Schäden mit Minimal-Löhnen und nicht voll umfänglich kalkuliert und willkürlich Kürzungen vorgenommen. Bei eindeutiger Rechtslage wären sämtliche Kosten vom Unfallgegner (bzw. seiner Versicherung) zu leisten.
Rufen Sie uns unter 0385 676 82 990 an oder schreiben Sie an info@sz-nord.de und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Dazu zählen:
- Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert
- Wertminderung
- Mietwagen bzw. Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld
- Umbaukosten
- (außergerichtliche) Anwaltskosten
- Sachverständigenkosten (Gutachten)
Was ist nach einem Unfall zu beachten?
- Ruhe bewahren und Absichern der Unfallstelle
- Bei Personenschäden – Hilfe leisten (Erste Hilfe/ Notruf absetzen 110, 112)
- Datum und Uhrzeit notieren
- Ort notieren (Straße/ Kreuzung, o.ä.)
- Kennzeichen und Namen des Fahrers notieren
- Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und Beschädigungen fertigen (vor einer möglichen Räumung der Unfallstelle)
- mögliche Zeugen notieren
- bei Unklarheiten – Polizei hinzuziehen
- Sachverständigen Ihrer Wahl kontaktieren
