AM UNFALLORT & RECHTSANSPRÜCHE
SCHADENZENTRUM NORD
- Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert
- Wertminderung
- Mietwagen bzw. Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld
- Umbaukosten
- (außergerichtliche) Anwaltskosten
- Sachverständigenkosten (Gutachten)
Dazu zählen:
Ihre Rechtsansprüche
Bei nicht selbst verschuldeten Unfall haben Sie eine freie Wahl des Sachverständigen.
Nutzen Sie diese Wahlfreiheit bevor die gegnerische Versicherung einen "eigenen Gutachter" beauftragt, denn häufig werden Schäden mit Minimal-Löhnen und nicht voll umfänglich kalkuliert und willkürlich Kürzungen vorgenommen.
Bei eindeutiger Rechtslage wären sämtliche Kosten vom Unfallgegner (bzw. seiner Versicherung) zu leisten.

WAS IST NACH EINEM UNFALL ZU BEACHTEN?
Ruhe bewahren und Absichern der Unfallstelle
Bei Personenschäden: Hilfe leisten
(Erste Hilfe/ Notruf absetzen 110, 112)
Datum und Uhrzeit notieren
Ort notieren
(Straße/ Kreuzung, o.ä.)
Kennzeichen und Namen des Fahrers notieren
Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und Beschädigungen fertigen
(vor einer möglichen Räumung der Unfallstelle)
mögliche Zeugen notieren
bei Unklarheiten: Polizei hinzuziehen
Sachverständigen Ihrer Wahl kontaktieren